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   BSG, 08.05.1980 - 8a RU 44/79   

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BSG, 08.05.1980 - 8a RU 44/79 (https://dejure.org/1980,7202)
BSG, Entscheidung vom 08.05.1980 - 8a RU 44/79 (https://dejure.org/1980,7202)
BSG, Entscheidung vom 08. Mai 1980 - 8a RU 44/79 (https://dejure.org/1980,7202)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 107
  • BB 1980, 1379
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R

    Unfallversicherung - Unfallverhütung - Anschlußzwang - Arbeitsmedizinischer und

    So schreibe das ASiG zB für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten keine Mindestzahl von Beschäftigten innerhalb eines Betriebs vor, so daß bereits von einem Beschäftigten an die Bestellung angeordnet werden könne (BSGE 50, 107, 109 = SozR 2200 § 708 Nr. 1).

    Dies könne der Natur der Sache nach nur "vor Ort", dh am Arbeitsplatz "im Betrieb" geschehen (BSGE 50, 107, 110 mwN = SozR aaO).

    Diese verwertet dabei ersichtlich ihre Sachkunde und Erfahrung bei der Zusammenarbeit der für den Unfallschutz Verantwortlichen wie Unternehmer, Arbeitgeber, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsärzte, technische Aufsichtsbeamte, Betriebsräte und zuständige Behörden (vgl hierzu BSGE 50, 107, 109 f = SozR aaO).

  • BSG, 01.03.1989 - 2 RU 51/88

    Verpflichtung zur Bestellung von Betriebsärzten

    Das Bundessozialgericht (BSG) vertrat hierzu die Auffassung, es sei im Hinblick auf § 708 Abs. 1 Nr. 4 RVO i.V.m. den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ermächtigungswidrig, bei dem Erlaß von Unfallverhütungsvorschriften auf den Begriff des "Unternehmens" abzustellen; als Bezugsgröße könne allein der "Betrieb" gelten (Urteil vom 8. Mai 1980, BSGE 50, 107).

    So schreibe das ASiG zB für die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten keine Mindestzahl von Beschäftigten innerhalb eines Betriebes vor, so daß bereits von einem Beschäftigten an die Bestellung angeordnet werden könnte (vgl BSG Urteil vom 8. Mai 1980, BSGE 50, 107, 109).

    Der Natur der Sache nach könne dies nur "vor Ort", dh am Arbeitsplatz im "Betrieb" geschehen (vgl BSG Urteil vom 8. Mai 1980 aaO, S 110 unter Bezugnahme auf Spinnarke/Schork, ASiG, August 1979, § 1 Anm 5, 2.2, § 2 Anm 2.1).

    Der Gedanke, daß nach der Zielsetzung des § 1 ASiG grundsätzlich jeder Beschäftigte Anspruch auf Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (oder eines Betriebsarztes) habe, ist weder neu (vgl BSGE 50, 107, 109 und BSGE 50, 171, 174), noch ergibt sich aus ihm ein zwingender Hinweis für die Berücksichtigung der jeweiligen Unternehmensstruktur.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2023 - 6 S 3786/21

    Betriebsbegriff des ASiG § 11; Unbeachtlichkeit einer unterbliebenen Anhörung des

    Eine den besonderen Betriebsverhältnissen im genannten Sinn entsprechende Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften setzt daher - wovon grundsätzlich auch die Klägerin ausgeht - die Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen "vor Ort" voraus (vgl. BSG, Urteil vom 08.05.1980 - 8a RU 44/79 -, BSGE 50, 107; BAG, Beschluss vom 10.08.1994 - 7 ABR 48/93 -, NZA 1995, 284 ).
  • BSG, 12.06.1989 - 2 RU 10/88

    Befugnis die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für

    Davon ist das BSG in seiner bisherigen Rechtsprechung zu § 708 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RVO ausgegangen (s BSGE 50, 107, 109; 50, 171, 172; 59, 55; BSG-Urteil vom 1. März 1989 - 2 RU 51/88).

    § 2 Abs. 1 Satz 2 VBG 122 und 123 sind allerdings, wie das LSG nicht verkannt hat, nach der Rechtsprechung des BSG dahin auszulegen, daß die Höchstzahl von 31 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmern sich auf den jeweiligen Einzelbetrieb und nicht auf das mehrere Betriebe umfassende Unternehmen bezieht (s BSGE 50, 107, 109; 50, 171, 172; BSG-Urteil vom 1. März 1989 - 2 RU 51/88).

  • OVG Hamburg, 17.02.2004 - 1 Bf 34/03

    Ermächtigungsnorm für Unfallverhütungsvorschrift

    Dies alles ist bereits in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes geklärt (vgl. BSGE 65, 5/6 ff./; 50, 171, /172/; 50, 107/109ff./; siehe auch BSGE 85, 98/101 ff./) und bedarf keiner weiteren Klärung in einem Berufungsverfahren.
  • BAG, 10.08.1994 - 7 ABR 48/93

    Seebetriebsrat - Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses

    Dem entspricht der allgemeine Grundsatz, daß Arbeitsschutz durch Unfallverhütung im Interesse seiner Wirksamkeit in erster Linie "vor Ort", d. h. am Arbeitsplatz geschehen muß (vgl. z. B. BSG Urteil vom 8. Mai 1980, BSGE 50, 107, 110).
  • LSG Niedersachsen, 13.09.1988 - L 3 U 127/87

    Unfallversicherung; Betriebsärzte; Einsatzzeiten; Ermächtigungsgrundlage;

    Es verstößt nicht gegen die Ermächtigungsgrundlage, wenn eine BG in ihrer Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" die Bestellung von Betriebsärzten von der Einsatzzeit "für alle Betriebe zusammen" abhängig macht und nicht auf die Zahl der Beschäftigten des Einzelbetriebs abstellt (Abweichung von BSG vom 8.5.1980 8a RU 44/79 = BSGE 50, 107 und von BSG vom 26.6.1980 8a RU 106/79 = BSGE 50, 171 = Breith 1981, 405).
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